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REACH: Was muss ich wissen?

Die EU hat ein einheitliches System zur Registrierung ("registration"), Bewertung ("evaluation") und Zulassung ("authorisation") von Chemikalien - kurz REACH genannt - geschafft , in das die bisherigen unterschiedlichen Regelungen für Alt- und Neustoffe überführt werden.

Doch die EU-Verordnung schließt nicht nur Chemikalien im landläufigen Sinne, sondern alle Stoffe, Zubereitungen (z.B. Farben, Lacke etc.) und Erzeugnisse ab einer jährlichen Produktionsmenge von einer Tonne und mehr je Hersteller ein.
Zuerst müssen nun alle gewerblichen Akteure in der Lieferkette - Produzenten, Händler und Verwender von Chemikalien - den sicheren Umgang der Stoffe in ihren Verwendungszwecken nachweisen, bevor sie diese vermarkten dürfen.
Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind alle Industrie- und Handelsbereiche betroffen, die mit chemischen Stoffen im weitesten Sinne in Berührung kommen. So werden voraussichtlich auch Metalle und Naturstoffe unter die erwartete Verordnung fallen, ebenso alle Stoffgemische, die so genannten Formulierungen. Sekundär hat die geplante Novelle dann auch Auswirkungen auf Erzeugnisse, denn letzten Endes bestehen alle Produkte, wie zum Beispiel Computer, Autos, Handys oder Textilien, aus Stoffen. Die Betroffenheit von Unternehmen hängt von vielen Faktoren ab.

Was können Betroffene schon jetzt tun?

Wenn man als Unternehmer betroffen ist, sollte Folgendes geprüft werden:

  • Welche Stoffe, Chemikalien, Rohmaterialien und Formulierungen (Gemische von Chemikalien) benutzen, produzieren oder importieren Sie?
  • In welchen Mengen (in Tonnen pro Jahr) produzieren, importieren bzw. verwenden Sie diese?
  • Wie häufig wechseln Sie Stoffe bzw. Formulierungen aus?
  • In welchen Verwendungszwecken werden die von Ihnen hergestellten Stoffe bzw. Formulierungen bei Ihren nachgeschalteten Anwendern eingesetzt? - Fragen Sie Ihren Zwischenhändler bzw. nachgeschaltete Anwender, ob und in welcher Weise Menschen oder die Umwelt mit den Stoffen an sich oder in Erzeugnissen in Berührung kommen
  • Erfragen Sie bei Ihren Lieferanten, ob Sie nach dem In-Kraft-Treten der geplanten Chemikalienverordnung noch alle benötigten Stoffe beziehen können. Fokussieren Sie Ihre Befragung auf für Sie kritische/wichtige Stoffe oder auf solche von hoher strategischer Bedeutung. Auch Substanzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit der Zulassung unterworfen werden dürften (wie CMR-Stoffe der Kategorie 1 und 2) sollten nach deren Verbleib im Markt erfragt werden. - Gibt es ggf. noch andere potenzielle Lieferanten?
  • Hersteller und Importeure können Stoffe gemeinsam - in einem Konsortium - registrieren und dadurch Kosten einsparen. Informieren Sie sich deshalb, soweit möglich, welche ihrer Mitbewerber die Stoffe auch noch herstellen bzw. importieren.
  • Was wissen Sie bereits über die von Ihnen hergestellten, importierten oder verwendeten Stoffe? - Liegen Ihnen vielleicht schon Stoffdaten aus früheren Untersuchungen vor?
  • Können Sie die notwendigen Stoffuntersuchungen selbst durchführen oder benötigen Sie ein externes Labor?

Den kompletten Verordnungsentwurf kann man im Internet einsehen.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an mich.

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