FaSi
Regelbetreuung, Grundbetreuung, betriebsspezifische, bedarfsorientierte, anlassbezogene Betreuung
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Unternehmer bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. So beschreibt es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Ich helfe Ihnen bei der Ermittlung, Aufteilung, Vereinbarung, Dokumentation und Überprüfung der Betreuungsleistungen und Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilung.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit bin ich eine fachkundige Person.
Durch die DGUV Vorschrift 2 besteht die sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe aus:
- Grundbetreuung, Regelbetreuung
- Betriebsspezifische Betreuung
- Bedarfsorientierte Betreuung
- Anlassbezogene Betreuung
Ihre Vorteile :
- Kosten werden gespart und Ihr Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringert
- Kostengünstige Lösung
Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben